Versorgungsanstalt

Durch die Zahlung des Gegenwerts beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fließt den Arbeitnehmern nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kein Arbeitslohn zu.

BFH, Urteil vom 15. Februar 2006 – VI R 92/04

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