Die Bindung des Servicevertrages an den Fortbestand des Mietvertrages im Rahmen eines Betreuten Wohnens („Service-Wohnen“) ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht sittenwidrig.
BGH, Urteil vom 23. Februar 2006 – III ZR 167/05