Energiesteuergesetz

Die Regierung nimmt die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom in deutsches Recht zum Anlass, um das Mineralölsteuergesetz durch ein Energiesteuergesetz abzulösen, in das neben dem Mineralöl auch die Energieträger Steinkohle, Braunkohle und Koks einbezogen werden sollen.

Das Gesetz soll ferner die Besteuerung von Kohle und Erdgas sowie die steuerliche Behandlung von Energieträgern, die zur Stromerzeugung verwendet werden, regeln. In diesem Zusammenhang will die Regierung auch die Steuerbegünstigung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ändern. Darüber hinaus ist vorgesehen, bestimmte energieintensive Prozesse in der Industrie steuerlich zu begünstigen. Geplant ist auch, eine Kennzeichnungspflicht für jene Gasöle einzuführen, die als Kraftstoff in der Schifffahrt steuerfrei sind.

Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. August in Kraft treten.

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