Berliner Korruptionsregister

Wie die Berliner Zeitung in ihrer Samstagsausgabe berichtet, sollen Firmen, die Mitarbeiter schwarz beschäftigt, sich der Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder des Subventionsbetruges schuldig gemacht haben, in Berlin keine öffentlichen Aufträge erhalten.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein dementsprechenendes Gesetz am Donnerstagabend verabschiedet. Bei der Stadtentwicklungsverwaltung wird dafür ein Korruptionsregister eingerichtet, in dem die betreffenden Firmen bis zu drei Jahren eingetragen bleiben.

[via „Recht und Alltag“ von RA Folkert Janke ]

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