Eine Versicherung muss nach einem jetzt bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz ihre Kunden unmißverständlich darauf hinweisen, dass die von der Versicherung abgelehnten Leistungen nur innerhalb von sechs Monaten vor Gericht eingeklagt werden können. Formulierungen, die diese Rechtsfolge “verdunkeln oder in einem minder gefährlichen Licht erscheinen lassen”, machten die Belehrung unwirksam. Der Betroffene könne daher auch nach Ablauf der Frist klagen, so das OLG.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 17. November 2005 – 5 U 289/05
[via „Recht und Alltag„]