Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteue?rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen tritt 10 Jahre nach sei?nem Inkrafttreten am 10. August 2006 außer Kraft.
Die Bundesrepublik hat nun bekannt gegeben, dass sie das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten nicht verlängern sondern neu verhandeln will.
Dies sollte z.B. bei Investitionsentscheidungen in den VAE berücksichtigt werden, da derzeit eine verlässliche steuerliche Planung über den 10.08.2006 hinaus nur begrenzt möglich ist.