Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse“ insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft beschlossen, mit dem insbesondere kleinere Unternehmen von einigem bürokratischen Aufwand entlastet werden sollen:

So soll etwa die steuerliche Buchführungspflichtgrenze von derzeit 350.000 Euro auf 500.000 Euro angehoben werden.

In der Statistik des Produzierenden Gewerbes sollen nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten erfasst und kleinere Unternehmen damit von Berichtspflichten entlastet werden.

Die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten soll auf Unternehmen reduziert werden, die mindestens 10 (statt bisher 5) mit Personendatenverarbeitung betraute Mitarbeiter beschäftigen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!