Schengener Grenzkodex

Der „Schengener Grenzkodex“ (EU-Verordnung Nr.562/2006), der das Überschreiten der EU-Binnengrenzen durch Personen regelt, ist am 13. April 2006 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt damit am 13. Oktober 2006 in Kraft.

Hierin wird bestimmt wann, wo und wie die europäischen Außengrenzen überschritten werden dürfen und wann Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten wieder eingeführt werden können. Insbesondere werden die Voraussetzungen für die Einreise in die EU durch Drittstaatsangehörige geregelt. Der Agentur für die Zusammenarbeit an den Außengrenzen der EU (Frontex) kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Weiterhin finden keine Kontrollen zwischen den internen „Schengen-Grenzen“ statt (EU-13, Island und Norwegen). Allerdings kann die Polizei zur Strafverfolgung nach wie vor Personen kontrollieren und die Mitgliedsstaaten können eine Personalausweispflicht einführen. Das Vereinigte Königreich und Irland werden den Grenzkodex nicht anwenden, da sie sich an dem Schengen-Besitzstand nicht beteiligen.

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