Schulgeld im Ausland

Werden Kinder in einer ausländischen Schule unterrichtet, dürfen die Eltern bei ihrer Einkommensteuererklärung in Deutschland die Schulgebühren als Sonderausgabe steuerlich absetzen. Bedingung ist nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs allerdings, daß die Bildungseinrichtung als deutsche Schule im Ausland eingestuft ist.

Bundesfinanzhof vom 14.12.2004 ? Az. XI R 32/03

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