Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle 2006

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und anderer Vorschriften verabschiedet. Das Artikelgesetz setzt im Wesentlichen die europäische Richtlinie 2005/68/ EG über die Rückversicherung in nationales Recht um, soweit dies nicht bereits durch die Versicherungsaufsichtsgesetz-Novelle 2004 geschehen ist.

Schon der Finanzdienstleistungs-Aktionsplan (FSAP) der Europäischen Union aus dem Jahre 1999 bezeichnete die Rückversicherung als einen Sektor, der eine Regelung auf Gemeinschaftsebene erfordert, um den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu vervollständigen. In diesem Sinne wird mit dem vorliegenden Umsetzungsgesetz das deutsche Versicherungsaufsichtssystem vervollständigt und steht darüber hinaus im Einklang mit internationalen Standards und Entwicklungen.Die Richtlinienbestimmungen werden 1:1 umgesetzt. Von den nun erstmals für Rückversicherungsunternehmen geltenden Regelungen sind hervorzuheben:

  • die Einführung des Prinzips der Sitzlandaufsicht,
  • die Europäische Aktiengesellschaft als zulässige Unter?nehmensrechtsform,
  • die zusätzliche Beaufsichtigung über Rückversicherer im Rahmen einer Versicherungsgruppe,
  • die Einführung von Vorschriften über die Finanz?rückversicherung,
  • die Beaufsichtigung von Versicherungs-Zweckgesell?schaften und
  • die Einführung der Beaufsichtigung der Nieder?lassungen von Rückversicherungsunternehmen aus Drittstaaten.

Mit den neuen Regelungen zur Finanzrückversicherung und den Versicherungs-Zweckgesellschaften nimmt die Bundesregierung Optionen der Richtlinie wahr, die nicht zwingend sind. Nunmehr ist auch die Ansiedlung von Versicherungs-Zweckgesellschaften in Deutschland möglich. Die übrigen Veränderungen des VAG dienen vor allem der weiteren Konvergenz der Aufsichtsgesetze, soweit dies geboten ist, sowie der Erhöhung der Rechtssicherheit.

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