Abschlussprüfer-Richtlinie

Der Europäische Rat hat die Abschlussprüferrichtlinie angenommen. In dieser neuen Richtlinie werden zunächst die derzeit bestehenden drei Richtlinien (84/253, 83/349, 78/660) zusammengefasst. Darüber hinaus soll durch die neue Richtlinie aber auch die Qualität und Unabhängigkeit der Wirtschaftprüfung von Jahresabschlüssen verbessert werden, indem u.a. die Tätigkeit von vereidigten Abschlussprüfern und Wirtschaftsprüfergesellschaften transparenter werden sollen. Die Mitgliedstaaten müssen hierzu sicherstellen, dass jeder Abschlussprüfer und jede Wirtschaftsprüfergesellschaft, auch mit ihren Partnerschaften in einem elektronischen Register verzeichnet sind. Die Wirtschaftsprüfer und auch die Wirtschaftsprüfergesellschaften werden verpflichtet, ihre Unabhängigkeit von der Geschäftsführung der zu prüfenden Firma darzulegen. Die Qualität der Prüfungstätigkeit soll durch festgelegte Prüfungsstandards verbessert werden. In diesem Zusammenhang haben die Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen zu schaffen, die zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen beinhalten.

Schreiben Sie einen Kommentar