Neue Meisterprüfungsverordnung für das Buchbinder-Handwerk

Auch für das Buchbinder-Handwerk wurde die Meisterprüfungsordnung überarbeitet.

Seit der Novellierung der Handwerksordnung vom 24. Dezember 2003 gehört das Buchbinder-Handwerk nicht mehr zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, sondern zu den zulassungsfreien Hand?werken der Anlage B der Handwerksordnung. Das bedeutet, dass die Meisterprüfung nicht mehr zwingende Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Handwerks ist. Eine freiwillige Meisterprüfung ist aber auch für die Gewerbe der Anlage B möglich und ist gerade hier als Gütesiegel auf dem Markt von großer Bedeutung. In den Meisterprüfungen für zulassungsfreie Handwerke werden die gleichen Anforderungen gestellt wie für zulassungspflichtige Handwerke, es gibt keine Niveauunterschiede, so daß die Meisterprüfung im Buchbinder-Handwerk ein verlässliches Qualitätssiegel für die Kunden darstellt.

Selbst im Zeitalter der elektronischen Medien erfreuen sich Leseratten nicht nur an guter Lektüre, sondern auch an Werken, die unabhängig vom Inhalt durch ihre exklusive äußere Aufmachung gefallen. Einbände aus Geweben oder kostbarem Leder, mit außergewöhnlicher zeichnerischer Darstellung wecken sogar Sammelleidenschaften. Einband-Design zählt zu den Highlights des Buchbinderhandwerks. Es gehören ebenso Erfahrung, Geschick und technisches Verständnis dazu, Zeitschrifteneinbände, Kästen, Kassetten aus verschiedenen Materialien herzustellen sowie Gold- und Farbschnitte zu fertigen und das Prägen. Auch alte Bücher wieder benutzbar machen und Bilder in den richtigen Rahmen bringen zählen zu der buchbinderischen Vielfalt. In der Serienfertigung helfen Spezialmaschinen und Automaten dem Buchbinder. Angelieferte Druckboden werden gefalzt, geschnitten, geheftet oder geklebt, bis sie schließlich als Hard- oder Softcover, Buch, Zeit?schrift, Kalender, Werbeprospekt, Stadtpläne oder Straßenkarten auf den Markt kommen.

In den derzeit 1.100 Handwerksbetrieben mit rund 4.500 Mitarbeitern werden die Kundenaufträge auf einem hohen Niveau der Fertigungs-, Veredelungs- und Instandsetzungstechniken sowie unter Berücksichtigung gestalte?rischer Aspekte durchgeführt. Das setzt auch voraus, dass der Buchbinder die jeweiligen Maschinenabläufe- und -funktionen sowie die Regel-, Mess- und Steuertechnik beherrscht.

Ein besonderes Augenmerk bei der Erarbeitung der Meisterprüfungsverordnung für das Buchbinder-Handwerk galt dem Teil I der Meisterprüfung. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde das Meisterprüfungsprojekt und die Situationsaufgabe so gestaltet, dass der Prüfling mit der bestandenen Meisterprüfung den Nachweis erbracht hat, dass er die Komplexität des Handwerks beherrscht.

Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 5. Mai 2006 (BGBl. I S. 1152) tritt am
1. September 2006 in Kraft und löst die veraltete Vorläuferverordnung vom 14. Mai 1984 ab.

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