Ergänzungsprotokoll zum deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen

Am 1. Juni 2006 wurde in Berlin ein Protokoll zur Ergän?zung des aus dem Jahr 1989 stammenden deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Im Mittelpunkt dieses Revisionsprotokolls stehen:

  • Verzicht auf die Erhebung von Quellensteuern auf Gewinnausschüt?tun?gen von Tochtergesellschaften an Muttergesell?schaften. Damit wird die Mehrfachbesteuerung von Gewinnen ver?mieden.
  • Gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeeinrichtungen für steuerli?che Zwecke, um Personalentsendungen in den jeweils anderen Staat zu erleichtern.
  • Die Möglichkeit, Streitfälle zwischen den Steuerbehörden beider Staa?ten durch eine Schiedsstelle zu lösen. Damit werden Steuerpflichtige stärker vor Doppelbesteuerungen geschützt.

Die Änderung des Abkommens von 1989 war vor allem aus wettbe?werbs- und investitionspolitischen Gründen notwendig geworden. Das Änderungsprotokoll bietet mit seinen Anpassungen nun eine zeitge?mäße und verlässliche steuerliche Grundlage für die bilateralen Bezie?hungen der USA und Deutschland.

Das Protokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften beider Staaten. Die neuen Vor?schrif?ten gelten mit Beginn des Jahres, in dem die Ratifikationsur?kunden ausgetauscht werden.

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