Die Befreiung der Betriebskapitalgesellschaft von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG erstreckt sich bei einer Betriebsaufspaltung auch auf die Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit des Besitzpersonenunternehmens.
Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung aufgegeben.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. März 2006 – X R 59/00