Bodenrichtwert für Rohbauland

Das Finanzamt ist nicht zur Ableitung des für Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerts aus dem vom Gutachterausschuss mitgeteilten Bodenrichtwert für erschließungsbeitragsfreies Bauland berechtigt.

Die Finanzämter, so der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil, sind nicht berechtigt, die für die Bedarfsbewertung von Rohbauland maßgebenden Bodenrichtwerte aus den von den Gutachterausschüssen für erschließungsbeitragsfreies Bauland mitgeteilten Bodenrichtwerten abzuleiten. Damit stellt sich der BFH gegen die Ansicht der Finanzverwaltung in R 160 Abs. 2 Sätze 1 und 7 der Erbschaftsteuerrichtlinien 2003.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. April 2006 – II R 58/04

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