Auch zum 1. August stehen wieder eine Reihe von Gesetzesänderungen an:
Rechtschreibreform
Mit Beginn des neuen Schuljahres gelten die erneuten Rechtschreibänderungen nach der Empfehlung des Rates für Rechtschreibung. Diese Änderungen betreffen vor allem die Getrennt- und Zusammen- sowie Groß- und Kleinschreibung betreffen. Auch die Zeichensetzung sowie die Silbentrennung am Zeilenende wurden angepasst. In einem Jahr sind die Regeln auch für alle öffentlichen Stellen verbindlich.
Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog für Autofahrer wird erweitert und sieht künftig Bußgelder zwischen 10 und 40 Euro vor, wenn Autofahrer im Tunnel nicht das Abblendlicht eingeschaltet haben. Außerdem darf an beschilderten Nothalte- und Pannenbuchen nur noch in Notfällen oder bei einer Panne gehalten werden.
Gründungszuschuss
Die bisherige Förderungsmodelle „Ich AG“ und „Überbrückungsgeld“ laufen zum 31. Juli 2006 aus werden ab dem 1. August durch einen neuen Gründungszuschuss für Arbeitslose ersetzt. Der Zuschuss beträgt einheitlich 300 ? monatlich und wird für höchstens fünfzehn Monate gezahlt, davon in den ersten neun Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld I. Danach wird der Gründungszuschuss noch für sechs Monate weitergezahlt, dann wird daneben aber nur noch die Pauschale für die Sozialversicherung bezahlt.
Bei der Antragstellung müssen die Gründer eine ihres Vorhabens von einer Handwerkskammer oder einer Bank vorlegen.
Die Förderung erfolgt nur aus der Arbeitslosigkeit heraus, ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich.
Empfänger von Arbeitslosengeld II sind ebenfalls nicht anspruchsberechtigt, sie können ledigilch ein Einstiegsgeld bei den für sie zuständigen Stellen beantragen.
Arbeitslosengeld II
Wer Arbeitslosengeld II beantragt soll umgehend ein Job- oder ein Qualifizierungsangebot erhalten. Wenn dieses Angebot abgelehnt wird, werden die Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt, weitere Weigerungen können zur kompletten Streichung führen. Auch dürfen die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen und Informationen verlangen.
Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird die Beweislast umgekehrt: Musste bisher der Staat nachweisen, dass eine eheähnliche vorliegt, muss jetzt der Antragssteller nachweisen, dass dies nicht der Fall ist.
Der Freibetrag für Erspartes wird auf 150 ? pro Lebensjahr, maximal 9750 ?, abgesenkt, der Freibetrag für Altersvermögen dagegen auf 250 ? je Lebensjahr, maximal 16. 250 ?, aufgestockt.
Besteuerung von Biodiesel
Bei Biodiesel läuft die aus. Reiner Biodiesel wird nun bis Ende 2007 mit neun Cent pro Liter besteuert. Ab 2008 steigt die Steuer dann in jährlichen Sechs-Cent-Schritten bis auf 45 Cent pro Liter im Jahr 2012. Reines Pflanzenöl bleibt dagegen noch bis Ende 2007 steuerfrei und wird dann ab 2008 mit zehn Cent pro Liter besteuert. Auch hier steigen die Steuersätze jährlich gestaffelt bis zur Vollbesteuerung mit 45 Cent pro Liter ab 2012. In der Landwirtschaft und in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzte reine Biokraftstoffe bleiben weiterhin steuerfrei.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen wird 18 Monaten nach seiner Einführung teilweise wieder eingeschränkt. So wird er ab August nicht mehr für die Zeit vor der Antragstellung bewilligt und auch nur noch für sechs Monate gezahlt. Ein Anspruch besteht desweiteren nicht für Zeiträume, in denen „zumutbare Anstrengungen“ unterlassen wurden, anderweitig Einkommen für das Kind zu erzielen – zum Beispiel durch Unterhaltszahlungen.
Lehrberufe
Mit dem neuen Ausbildungsjahr werden einige neue Ausbildungsberufe eingeführt:
- Fachkraft für Küchen-, Möbel- und Umzugsservice
- Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung
- Servicefachkraft
- Kaufleute für Dialogmarketing
- Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik.
Für eine Reihe weiterer Ausbildungsberufe wurden die Ausbildungsordnungen modernisiert. Insgesamt bestehen ab diesem Ausbildungsjahr 343 Ausbildungsberufe.
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Zum 1. August tritt auch das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das Schutz vor Diskriminierungen in weiten Teilen des privaten Geschäftsleben und am Arbeitsplatz bieten soll. Das AGG bestimmt insbesondere, dass bei so genannten Massengeschäften niemand wegen des Geschlechts, Alters, der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Im Arbeitsrecht darf darüber hinaus auch keine Diskriminierung aus Gründen der Weltanschauung erfolgen.
Diskriminierungsopfern spricht das AGG einen Schadensersatzanspruch zu.
Ausnahmen von Diskriminierungsverbot gibt es im ?persönlichen Nahbereich?, etwa wenn Mieter und Vermieter auf einem Grundstück wohnen. Außerdem bleibt es zulässig, bei der Vermietung von Wohnraum auf eine soziale Ausgewogenheit und eine funktionierende Mietergemeinschaft zu achten und bestimmte Personengruppen von der Vermietung auszuschließen.
Insgesamt dürfte das AGG aber wohl mehr Unfrieden und Ungewissheit stiften als Nutzen entfalten. Warten wir ab..