Zu lange Hauptversammlung
Nach der gesetzlichen Regelung des § 121 Abs. 3 S. 2 AktG muss mit der Einladung zur Hauptversammlung lediglich der Beginn der Hauptversammlung festgesetzt werden, nicht aber auch…
Nach der gesetzlichen Regelung des § 121 Abs. 3 S. 2 AktG muss mit der Einladung zur Hauptversammlung lediglich der Beginn der Hauptversammlung festgesetzt werden, nicht aber auch…
Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung gemäß § 327 c Abs. 2 Satz 2 AktG ist eine – vor Abschluss der Unternehmensbewertung und der Berichterstattung des…
Der Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Übertragung ihrer Aktien auf den Hauptaktionär gegen angemessene Barabfindung gemäß §§ 327 a ff. AktG (sog. „Squeeze out“) ist nach einem Urteil des…
Die Rechtskraft eines gegen den nach § 123 Abs. 2 Nr. 2 UmwG abgespaltenen Rechtsträger ergangenen Urteils erstreckt sich nicht auf den übertragenden Rechtsträger; der übertragende Rechtsträger ist…
Der Mitteilungspflicht nach § 20 Abs. 1 AktG über eine Kapitalbeteiligung von mehr als 25 % an einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft unterliegen Unternehmen bereits als Gründungsaktionäre. Die Sanktion…
Nach einem jetzt verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof kann es zulässig sein, wenn der einem Gewinnabführungsvertrag zustimmende Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft den Ausgleich für außenstehende Aktionäre auf 0,00…
Die Regelungen der §§ 327 a ff. AktG über das sogenannte „Squeeze out“ bei Aktiengesellschaften, womit Minderheitsgesellschafter aus der Gesellschaft gedrängt werden können, sind, wie einem jetzt veröffentlichten…
Im Rahmen des genehmigten Kapitals ist der Vorstand nicht verpflichtet, vor Ausübung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung und zum Bezugsrechtsausschluss die Aktionäre (schriftlich) über den Bezugsrechtsausschluss und dessen Gründe…
Nachdem am 1. November das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrecht (UMAG) und das Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Kraft getreten sind wurden nun im elektronischen Bundesanzeiger das…
Das „Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts“ ist nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt mit seinen wichtigsten Bestimmungen zum 1. November 2005 in Kraft.
Am 11. August 2005 ist das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz – VorstOG) in Kraft getreten.
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