Coaster-Bahn – kein ermäßigter Steuersatz
Umsätze, die mit einer sog. „Coaster-Bahn“ erbracht werden, sind umsatzsteuerrechtlich keine Beförderungsleistungen und unterliegen daher auch nicht dem ermäßigten Steuersatz, sondern dem allgemeinen Steuersatz. Bei einer sog. „Coaster-Bahn“…