Steuerfreiheit für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1835a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab 2011 begrenzt und für die Jahre davor unbegrenzt steuerfrei sind. Der Kläger…