Für eine Steuerbefreiung muss das von Todes wegen erworbene Familienheim auch als solches genutzt werden
In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof ausgeurteilt, dass eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG für ein Familienheim ausscheidet, wenn der Erwerber von vornherein…