Arbeitszeugnis in Köln: Die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch ist „Karnevalszeit“
Passend innerhalb der aktuellen Karnevalssession hat das Arbeitsgericht Köln entschieden, dass – jedenfalls in Köln – zur „Karnevalszeit“ die gesamte Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch zu zählen ist.…