Sonntags-Videothek
Die Öffnung einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen verstößt nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht gegen das Feiertagsgesetz.
Die Öffnung einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen verstößt nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nicht gegen das Feiertagsgesetz.