Zwischen Schulter und Ohr eingeklemmtes Handy ist ein „Halten“ des Handys
Die Nutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1 a) StVO bußgeldbewehrt. Handelt es sich um eine solche Nutzung, wenn das…
Die Nutzung eines Mobiltelefons durch einen Fahrzeugführer während der Fahrt ist nach § 23 Abs. 1 a) StVO bußgeldbewehrt. Handelt es sich um eine solche Nutzung, wenn das…