Pferd vs. Radfahrer: Pech für den Radfahrer
Verursacht ein Tier einen Schaden, so gilt für den Tierhalter u.A. nach § 833 BGB die Gefährdungshaftung, also eine Haftung, die ein Verschulden nicht voraussetzt. Wie ist es…
Verursacht ein Tier einen Schaden, so gilt für den Tierhalter u.A. nach § 833 BGB die Gefährdungshaftung, also eine Haftung, die ein Verschulden nicht voraussetzt. Wie ist es…