Haftung für nachfolgende Eingriffe bei Behandlungsfehler
Das Absehen von einer medizinisch gebotenen Vorgehensweise begründet einen ärztlichen Behandlungsfehler. Auf die subjektiven Fähigkeiten des behandelnden Arztes kommt es insoweit nicht an. Wird aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers…