Die „erweiterte Honorarverteilung“ bei Zahnärzten in der Einkommensteuer
Das von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein aus der sogenannten erweiterten Honorarverteilung gezahlte Ruhegeld ist nach Auffassung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts als nachträgliche Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder als sonstige…