Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes
Der Deutsche Bundestag die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes verabschiedet. Das Gesetz soll die Verwaltung von Eigentumswohnungen vereinfachen und das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten vereinheitlichen.