Kindertagespflege
Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen Regelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von im Rahmen der Kindertages- und der Vollzeitpflege vereinnahmten Geldern überarbeitet.
Das Bundesfinanzministerium hat die bisherigen Regelungen zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von im Rahmen der Kindertages- und der Vollzeitpflege vereinnahmten Geldern überarbeitet.
Geldleistungen für die Betreuung von Kindern in Vollzeitpflege sind auch zukünftig von der Einkommensteuer freigestellt. Erst wenn mehr als sechs Kinder (früher: fünf Kinder) im Haushalt aufgenommen werden,…
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