Banken und Schrottimmobilien
Banken, die ihre Kunden nicht auf eine sittenwidrige Überteuerung einer zu Steuersparzwecken erworbenen Immobilie hinweisen, können dafür nach Ansicht des OLG Frankfurt nicht haftbar gemacht werden.
Banken, die ihre Kunden nicht auf eine sittenwidrige Überteuerung einer zu Steuersparzwecken erworbenen Immobilie hinweisen, können dafür nach Ansicht des OLG Frankfurt nicht haftbar gemacht werden.