Unzumutbare Härte und Zusammenleben mit neuem Partner
Unterhält der Ehegatte zu einem neuen Partner ein Verhältnis in dem zuvor ehelichen Haus, liegt eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB vor. Oberlandesgericht…
Unterhält der Ehegatte zu einem neuen Partner ein Verhältnis in dem zuvor ehelichen Haus, liegt eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB vor. Oberlandesgericht…