Keine wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens ohne Wirksamkeitsnachweis
Die wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens setzt einen Wirksamkeitsnachweis voraus. Eine Resonanz in der Fachdiskussion allein reicht hierfür nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht am 30.04.2009 entschieden hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat…