Abfindungsstundung als Bankgeschäft?

Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht schon deshalb ein Bankgeschäft i.S. des § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, weil in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist, dass bei einem Liquiditätsengpass das Auseinander-setzungsguthaben ratenweise ausgezahlt werden darf.

Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05

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