Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht schon deshalb ein Bankgeschäft i.S. des § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG, weil in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist, dass bei einem Liquiditätsengpass das Auseinander-setzungsguthaben ratenweise ausgezahlt werden darf.
Bundegerichtshof, Urteil vom 8. Mai 2006 – II ZR 123/05