Ärztemangel in ländlichen Regionen – Kritik des Bundesrates

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (Drs. 456/11), mit dem sie – so die Verlautbarung der Bundesregierung –  die Situation von Patienten spürbar verbessern möchte.

Mit dem Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen vor, um strukturellen Problemen in der medizinischen Versorgung zu begegnen. Sie will damit insbesondere dem befürchteten Ärztemangel in ländlichen Regionen entgegenwirken, der aufgrund des demographischen Wandels entsteht. Zudem soll der Entwurf mit einer Stärkung wettbewerblicher Instrumente Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung grundsätzlich erhöhen sowie die vertragsärztliche Vergütung flexibilisieren und regionalisieren.

Der Bundesrat begrüßt in einer allgemeinen Stellungnahme grundsätzlich, dass die Bundesregierung Regelungen auf den Weg bringt, die Beiträge zur medizinischen Versorgung auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten leisten können. Zugleich betont er jedoch, dass der Gesetzentwurf den Anforderungen an ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen medizinische Unterversorgung nur unzureichend gerecht wird.

Im Einzelnen möchte er daher unter anderem in unterversorgten Bereichen die Gründung von medizinischen Versorgungszentren durch Hausärzte ermöglichen, um hierdurch ärztliche Versorgung zu sichern. Zudem will er die Möglichkeiten zur Ausübung des Arztberufes in Teilzeit erweitern und hierfür die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung weiter flexibilisieren. Durch spezielle Maßnahmen im Bereich der Quotierung möchte er auch die psychotherapeutische Versorgungssituation verbessern. Der Bundesrat betont, dass dies ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen ist, dem angesichts der demographischen Entwicklung in Zukunft eine zunehmende Bedeutung zukommt. Mit einer weiteren Änderung will er es zudem den Zulassungsausschüssen ermöglichen, den Wechsel eines Vertragsarztes in ein medizinisches Versorgungszentrum oder eine andere Praxis zu untersagen, wenn hierdurch die bedarfsgerechte Versorgung am bisherigen Sitz beeinträchtigt ist. Um flexibel finanzielle Anreize für die Niederlassung in ambulant nicht gut versorgten Regionen setzen zu können, möchten die Länder auch die Einrichtung eines Strukturfonds durch die Kassenärztliche Vereinigung verbindlich vorschreiben.

Man kann gespannt sein, welchen Weg dieser Gesetzentwurf gehen wird – und in welcher Fassung…