Aufklärung über Entgelt und Inhalt der Wahlleistungen

Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.11.2003 – III ZR 37/03

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