Das Oberlandesgericht Koblenz hatte darüber zu entscheiden, ob und wie weit Ärzte den Erben eines Patienten gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind, wenn es um die Vorbereitung von Schadensersatzforderungen wegen Arzthaftungsfehlern geht.
Das OLG Koblenz verneinte einen solchen Anspruch.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.01.2004 – 5 U 1145/03