Ausländische Führerscheine und die Kraftfahreignung

Die Nutzung einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland darf von der deutschen Fahrerlaubnisbehörde nach einem Urteil des OVG Münster erst dann untersagt werden, wenn der Betroffene die ihm gebotene Gelegenheit, seine aktuelle Kraftfahreignung nachzuweisen, nicht genutzt hat, wenn er also etwa trotz entsprechender Aufforderung kein positives medizinisch-psychologisches Gutachten über seine aktuelle Fahreignung beigebracht hat.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.07.2007, 16 B 823/07

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