Auslegung des Begriffs “Schwergutauftrag” in einer Schwergut-Police

Die Schwergut-Police enthält eine eigenständige Begriffsbestimmung des “Schwergutauftrags”, die weder auf gesetzliche Regelungen noch auf andere Geschäftsbedingungen Bezug nimmt, sondern allein an die Verwendung besonderer Beförderungs- oder Hebemittel anknüpft.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.03.2003 – IV ZR 85/02

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