Einer von der Insolvenz der BFI-Bank geschädigten Anlegerin hat jetzt das Thüringer Oberlandesgericht in Jena Schadensersatz gegen den Berater zugesprochen, der ihr zu der Geldanlage bei der BFI-Bank geraten hatte.
Der Berater hätte, so das OLG, wissen müssen, dass ein anerkannter Branchendienst vor einem Insolvenzrisiko bei der BFI-Bank gewarnt hatte und er hätte die Frau darüber informieren müssen. Insbesondere bei erkennbar konservativen Anlegern müsse sich ein Anlageberater vor einem vermeintlich heißen Tipp ganz genau informieren.
Thüringer OLG, Urteil vom 11.01.2005 – 8 U 436/04