Charta der Energieverbraucherrechte

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Charta der Rechte der Energieverbraucher vorgelegt. Die Charta umfasst unter anderem Verträge, Auskünfte, Preise, Streitbeilegung und den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken. Die EU-Richtlinien betreffend Elektrizität und Gas(2003/54/EG und 2003/55/EG) enthalten zwar bereits Verbraucherrechte auf dem Gebiet der Energie. Mit Blick auf die vollständige Marktöffnung sollten diese Rechte jedoch klarer ausformuliert werden. Die Kommission hat vier wesentliche Ziele genannt, die der künftigen Charta zugrunde liegen müssen: effizienterer Schutz der schwächsten Bürger, bessere Information der Verbraucher, weniger Formalitäten beim Lieferantenwechsel, Schutz der Verbraucher vor unlauteren Verkaufspraktiken.

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