Der Kommanditist als Mitunternehmer

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH wird die Mitunternehmerstellung des Komplementärs nicht dadurch ausgeschlossen, dass er weder am Gewinn und Verlust der KG noch an deren Vermögen beteiligt ist. Dies hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals bestätigt.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. April 2006 – VIII R 74/03

Schreiben Sie einen Kommentar

Sie sind derzeit offline!