Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, daß Patienten, die an Diabetes mellitus leiden, als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind.
Eine 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet, hatte geklagt. Dank einer konsequenten Lebensführung, die unter Anderem täglich umfangreicheren Sport einschließt, konnte sie eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen; deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verweigert.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe.
Die Klägerin hatte also Erfolg!
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. August 2009 – L 13 SB 294/07