Die Durchfahrthöhe

Der in Art. 17 Abs. 2 CMR vorausgesetzte optimale Frachtführer darf jedenfalls bei erkennbaren erheblichen Schadensrisiken nicht darauf vertrauen, daß eine in einer behördlichen Transportgenehmigung angesprochene Durchfahrthöhe in jedem Fall gewährleistet ist.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.04.2003 – I ZR 228/00

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