Auf seiner Mitgliederversammlung am 14. September 2009 hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) per Resolution die Trennung des Justiz- und Innenressorts in der Europäischen Kommission gefordert. Damit unterstützt der DAV eine Forderung aus dem Europäischen Parlament, welches sich am 15. und 16. September 2009 nochmals mit der neuen Kommission befassen wird.
Das Justizressort soll einem eigenen Kommissar mit einer eigenen Generaldirektion zur ausschließlichen Verantwortung übertragen werden. Gerade bei den in den vergangenen Jahren aufgetauchten Fragen, wie öffentliche Sicherheitsinteressen auf der einen und individuelle Freiheitsrechte auf der anderen Seite in ein angemessenen Verhältnis zu bringen sind, hat sich gezeigt, dass in Brüssel kommissionsintern den Sicherheitsinteressen Priorität eingeräumt worden ist.
„Es beruht auf gewachsener verfassungspolitischer und verfassungsrechtlicher Tradition in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in 22 der 27 Mitgliedstaaten der EU, dass es eine Trennung zwischen Justizministerium und Innenministerium gibt“, so Rechtsanwalt und Notar Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig, DAV-Vizepräsident, zur Begründung. Ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenslagen bei den Themen „Sicherheit“ und „Freiheit“ sei nur so möglich. Zur Zeit gebe es aber nur eine zuständige Generaldirektion für Justiz, Freiheit und Sicherheit. „Zum Ausgleich der unterschiedlichen Belange ist es notwendig, dass diese von unterschiedlichen Kommissaren vertreten und in der Kommission selbst abgewogen werden“, so Hellwig weiter.
Die Trennung der Bereiche Justiz und Inneres in der Brüsseler Kommission ist nach Ansicht des DAV umso dringlicher geworden, als die Zuständigkeiten der Gemeinschaft durch die Beschlüsse von Tampere (1999) und Den Haag (2004) in den Bereichen Justiz und Inneres erheblich ausgeweitet worden sind.
Es wäre schön, wenn die EU die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Staaten einmal respektieren und umsetzen würde…
Resolution der DAV-Mitgliederversammlung vom 14. September 2009