Ehe für gleichgeschlechtliche Paare?

Wie aus dem Bundestag heute gemeldet wurde, forden Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (16/13596), dass auch gleichgeschlechtliche Personen eine Ehe eingehen können. Die Fraktion strebt deshalb eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuch an. Der entsprechende Paragraf solle lauten: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Die Grünen betonen, angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gebe es keine haltbaren Gründe, homo- und heterosexuelle Paare unterschiedlich zu behandeln und an dem Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten. Dieser Zustand stelle eine Diskriminierung von Minderheiten aufgrund ihrer sexuellen Identität dar, begründet die Fraktion den Gesetzentwurf. Darüber hinaus seien gleichgeschlechtliche Paare trotz Einführung des Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachteiligt. Dies betreffe beispielsweise das Dienstrecht von Bund und Ländern, das Steuerrecht, das Adoptionsrecht und das Ausbildungs- und Berufsrecht.

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