Eigenheimzulage für Nacherben-Ablösung?

Der 14. Senat des Finanzgerichts Köln hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz nicht in Betracht kommt, wenn eine Vorerbin das Nacherbenrecht an einem ererbten Eigenheim ablöst. Das Finanzgericht schloss sich damit der Auffassung der Klägerin nicht an, dass auch die entgeltliche Befreiung von einer erbrechtlichen Verfügungsbeschränkung durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesfinanzhof wurde vom Finanzgericht zugelassen.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.10. 2005 – 14 K 3313/03

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