Energieausweis für Gebäude

Inzwischen liegt ein gemeinsamer Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesbauministeriums zur Novellierung der Energieeinsparverordnung vor, mit dem eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Die wichtigste Neuerung ist die Einführung von Energieausweisen. Diese müssen bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung ausgestellt und Interessenten zugänglich gemacht werden.

Eigentümer und Vermieter haben nach dem Entwurf ein Optionsrecht. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. Damit wird ein Rahmen für einen kostengünstigen und aussagekräftigen Energieausweis geschaffen, der auf dem Immobilenmarkt für mehr Transparenz sorgen soll.

Wie in der europäischen Richtlinie vorgesehen, müssen bei der Ausstellung der Energieausweise – bei beiden Varianten – auch Empfehlungen für die Modernisierung von Gebäuden gegeben werden, sofern solche Maßnahmen kostengünstig durchgeführt werden können. Im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Bundesregierung sollen die Bedarfsausweise bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen als unbürokratischer Nachweis genutzt werden. Für die Zeit nach dem Inkrafttreten der Verordnung sind Übergangsregelungen zum schrittweisen Wirksamwerden der Regelungen eingeplant.

Der Referentenentwurf muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden. Der Bundesrat muss der Verordnung danach ebenfalls noch zustimmen.

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