Entwurf eines REIT-Gesetzes

Das Bundesfinanzministeriums hat den Referentwurf eines REIT-Gesetzes vorgestellt. Mit diesem jetzt den beteiligten Bundesministerien und den Ländern zur Abstimmung übersandten Referentenentwurf soll die in Deutschland bestehende gesetzliche Lücke bei der indirekten Immobilienanlage geschlossen werden. Mit der Einführung von REITs (Real Estate Investment Trust) in Deutschland soll insbesondere Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz- und Immobilienstandorten hergestellen werden.

Bei einem Referentenentwurf handelt es sich um ein frühes Stadium bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfes. Referentenentwürfe sind Arbeitsinstrumente, mit denen das federführende Ressort andere beteiligte Ressorts oder Landesregierungen bzw. Verbände auf Arbeitsebene zu Stellungnahmen zu den fachlichen Überlegungen auffordert, ohne dass es bereits eine politische Willensbildung über den Entwurf im federführenden Haus gegeben haben muss. Referentenentwürfe stellen grundsätzlich keinen abgeschlossenen Meinungsstand des Fachressorts oder gar der Bundesregierung dar, sondern obliegen der Veränderung durch Anregungen der an den Diskussionen Beteiligten.

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