Erbschaftsteuer für Pflichtteilsanspruch

Die zur Entstehung der Erbschaftsteuer führende Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht die Bezifferung des Anspruchs voraus.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 19. Juli 2006 – II R 1/05

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