Die Verordnung zur Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ist heute vom Rat der Justiz- und Innenminister endgültig beschlossen worden. Die Europäische Grundrechteagentur soll als Nachfolgerin der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit am 1. März 2007 in Wien ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll ein europäisches Kompetenzzentrum für Grundrechte werden und die bisherige Arbeit der Beobachtungsstelle fortführen.
Die Aufgabe der Agentur ist vor allem, den europäischen Institutionen und den Mitgliedstaaten Fachkenntnisse in Bezug auf die Grundrechte zur Verfügung zu stellen. Sie sammelt und analysiert Informationen. Ebenso wird sie Methoden und Standards entwickeln, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit von Daten auf europäischer Ebene zu erzielen. Eigene wissenschaftliche Forschungsarbeiten im Rahmen ihres Jahresarbeitsprogramms oder auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates oder der Kommission runden die Aufgaben ebenso ab wie Gutachten für die Institutionen und Mitgliedstaaten zu bestimmten Themen. Deutschland hat sich für eine schlanke Agentur und eine Beschränkung des geographischen Tätigkeitsbereichs auf EU und Beitrittskandidaten eingesetzt, um die Agentur nicht zu überfordern. Dies sollte sich auch in den anstehenden Entscheidungen über die Sach- und Personalausstattung widerspiegeln.
Die Agentur soll sich auf der Basis der Grundrechtecharta vor allem mit dem Gemeinschaftsrecht und dessen Durchführung beschäftigen, Europarat und EGMR kümmern sich dagegen vor allem um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Anders als etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird die Grundrechteagentur nicht über Einzelfälle urteilen, sondern den Institutionen und Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und der Öffentlichkeit mit wissenschaftlichen Fachkenntnissen und Hintergrundinformationen zu bestimmten grundrechtlichen Themen im Rahmen ihres Arbeitsprogramms dienen.
Die enge Zusammenarbeit mit dem Europarat soll durch ein Kooperationsabkommen sichergestellt werden.
Die in ihrer Arbeit unabhängige Agentur wird von einem Direktor und einem Exekutivausschuss geleitet werden. Für den Verwaltungsrat werden alle Mitgliedstaaten jeweils eine unabhängige Persönlichkeit, die EU-Kommission zwei Vertreter benennen. Der Europarat wird ebenfalls einen Vertreter in den Verwaltungsrat und den Exekutivausschuss der Agentur entsenden, um eine Koordinierung der Arbeiten zu gewährleisten. Bei ihrer Arbeit ist die Agentur nicht zuletzt auf die Unterstützung durch die Zivilgesellschaft und die zahlreichen Nichtregierungsorganisationen angewiesen. Daher ist in der Verordnung ausdrücklich eine enge Zusammenarbeit mit den nichtstaatliche Organisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft und die Errichtung eines Kooperationsnetzwerkes („Grundrechteplattform“) vorgesehen.