Am 13. März 2007 hat die Europäische Kommissarin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, eine Verbraucherschutzstrategie für den Zeitraum von 2007 bis 2013 vorgestellt. Bis zum Jahr 2013 sollen alle Konsumenten einen gleich großen EU-weiten Vertrauensschutz in Bezug auf Produkte, Technologien und Verkaufsmethoden des Einzelhandels erhalten. Die Strategie enthält 20 Maßnahmen legislativer und nichtlegislativer Art, die im Rahmen einer so genannten „Fünf-Säulen-Strategie“ vorgestellt werden. Einer der Kernpunkte der Strategie ist es, das EU-Verbraucherschutzrecht zu vereinfachen. Erste Erkenntnisse hierzu erwartet sich die Kommission durch das Grünbuch zur Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz. In diese Vereinfachung einfließen sollen auch die Ergebnisse aus der Erarbeitung des Gemeinsamen Referenzrahmens für ein Europäisches Vertragsrecht. Mit einer möglichen Einführung einer Verbraucher- und Sammelklage auf EU-Ebene erwägt die Kommission den Rechtschutz zu stärken. In diesem Zusammenhang soll 2007 auch ein Bericht zur Richtlinie über Unterlassungsklagen vorgelegt werden. Ebenso für 2007 geplant ist eine Überarbeitung der Timesharing-Richtlinie und die Fortführung der Arbeiten im Hinblick auf die Verbraucherkreditrichtlinie. Prioritär soll 2007 außerdem der Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sowie die Richtlinie zur Produktsicherheit untersucht werden.